Medizin-Lexikon › Tattooentfernung (Kurzdefinition)
Kurz erklärt: Tätowierfarbe liegt in der Lederhaut und wird dort von Zellen des Immunsystems festgehalten. Deshalb bleibt ein Tattoo dauerhaft. Soll es wieder verschwinden, ist heute meist eine Laserbehandlung das Mittel der Wahl. Sie kann ein Tattoo deutlich aufhellen und oft weitgehend entfernen, braucht aber viele Sitzungen und Geduld. Ein vollständig spurloses Ergebnis ist nicht sicher erreichbar.
Wie funktioniert die Laserentfernung?
Spezielle Laser senden extrem kurze, energiereiche Lichtimpulse im Nanosekunden- (gütegeschaltete oder Q-Switch-Laser) oder Pikosekundenbereich aus. Das Licht wird von den Farbpartikeln aufgenommen, die dadurch in kleinere Bruchstücke zerfallen. Diese werden über Wochen teils von Fresszellen abtransportiert und über das Lymphsystem weitergeleitet, teils verbleiben sie in der Haut. Welche Wellenlänge geeignet ist, hängt von der Farbe ab: Schwarz und Dunkelblau sprechen meist gut an, Grün, Gelb, Türkis und manche Rottöne deutlich schlechter.
Ablauf
Vor der ersten Behandlung wird die Haut untersucht. Auffällige Muttermale im Tattoo sollten zuvor abgeklärt werden, weil der Laser sie verändern und die Beurteilung erschweren kann. Die Behandlung ist schmerzhaft; Kühlung oder eine betäubende Creme können helfen. Danach ist die Haut gerötet und geschwollen, kleine Blutungen, Bläschen und Krusten sind möglich. Zwischen den Sitzungen liegen in der Regel mehrere Wochen. Professionelle Tattoos mit viel Farbe benötigen häufig zahlreiche Sitzungen; Laien-Tattoos und ältere Tätowierungen lassen sich oft leichter aufhellen.
Risiken und Nebenwirkungen
- vorübergehende Rötung, Schwellung, Blasen, Krusten und Juckreiz
- helle oder dunkle Flecken (Pigmentstörungen), vor allem bei gebräunter oder dunklerer Haut
- Narben und veränderte Hautstruktur, besonders bei hoher Energie, Infektion oder Kratzen an Krusten
- Farbumschlag: manche helle, hautfarbene, weiße oder rote Farben können sich durch den Laser dauerhaft dunkel verfärben; daher wird oft zuerst eine Teststelle behandelt
- allergische Reaktionen auf freigesetzte Farbbestandteile
- Restfarbe oder ein Schatten des Motivs
Welche Spaltprodukte beim Zerkleinern der Farbpigmente entstehen und ob sie langfristig gesundheitlich bedeutsam sind, ist wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärt.
Wer darf behandeln?
In Deutschland gilt seit Ende 2020 die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Danach dürfen Tätowierungen und Permanent-Make-up mit Laser oder intensiv gepulstem Licht nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung oder Fortbildung entfernt werden. Die Behandlung im Kosmetik- oder Tattoostudio ist damit nicht mehr zulässig.
Alternativen, Kosten und Wichtig zu wissen
Kleine Tattoos können auch operativ ausgeschnitten werden; dann bleibt eine Narbe. Abtragende Verfahren wie Dermabrasion hinterlassen häufig Narben. Von Cremes und Flüssigkeiten, die Farbe chemisch herauslösen sollen, raten Fachleute wegen Verätzungs- und Narbengefahr ab. Ein Cover-up, also das Übertätowieren, ist eine weitere Möglichkeit. Die Entfernung eines Tattoos ist eine Selbstzahlerleistung. Vor Beginn sollten Erfolgsaussichten, Sitzungszahl, Risiken und die Möglichkeit eines unvollständigen Ergebnisses ehrlich besprochen werden.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Q-Switch-Laser, Pikosekundenlaser, Nd:YAG-Laser, Hyperpigmentierung, Kontaktekzem, Granulom, Narbe, Dermabrasion, Melanom
Quellen
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), Bundesgesetzblatt 2018
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Informationen zur NiSV und zur Anwendung von Lasern am Menschen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln
- Verordnung (EU) 2020/2081 zur Beschränkung von Stoffen in Tätowierfarben und Permanent-Make-up (REACH)
- Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG): Patienteninformationen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, zahnärztliche oder apothekerliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Stand: November 2026.