Medizin-Lexikon › Hyperpigmentierung (Kurzdefinition)
Kurz erklärt: Pigmentstörungen sind Veränderungen der Hautfarbe durch zu viel oder zu wenig Melanin, den braunen Farbstoff der Haut. Am häufigsten sind Hyperpigmentierungen wie Altersflecken, Melasma oder dunkle Flecken nach Entzündungen. Die meisten sind harmlos, belasten aber viele Betroffene. Wichtig ist eine fachärztliche Abklärung, bevor behandelt wird, denn auch Hautkrebs kann als dunkler Fleck beginnen.
Wie entstehen Pigmentstörungen?
Melanin wird von Melanozyten in der Oberhaut gebildet und an die umliegenden Hautzellen weitergegeben. UV-Strahlung, sichtbares Licht, Hormone, Entzündungen, Verletzungen und bestimmte Medikamente regen die Bildung an. Liegt das Pigment vor allem in der Oberhaut (epidermal), spricht es meist besser auf Behandlung an als Pigment, das in die Lederhaut abgesunken ist (dermal). Bei Hypopigmentierungen fehlt Pigment, etwa weil Melanozyten zerstört sind wie bei der Vitiligo.
Häufige Formen
- Altersflecken (Lentigines solares): scharf begrenzte braune Flecken an sonnenexponierten Stellen wie Gesicht und Handrücken.
- Melasma: flächige, oft symmetrische Bräunung von Wangen, Stirn und Oberlippe, begünstigt durch Hormone (Schwangerschaft, Pille), UV- und sichtbares Licht; neigt stark zu Rückfällen (ausführlich zu Melasma).
- Postinflammatorische Hyperpigmentierung: dunkle Flecken nach Akne, Ekzemen, Verletzungen oder kosmetischen Behandlungen; besonders bei dunklerer Haut.
- Sommersprossen und Café-au-lait-Flecken: anlagebedingt, meist harmlos.
- Hypopigmentierungen: etwa Vitiligo, Pilzinfektionen wie Pityriasis versicolor oder helle Flecken nach Entzündungen.
Abklärung vor jeder Behandlung
Vor einer Behandlung sollte eine Hautärztin oder ein Hautarzt den Fleck mit dem Auflichtmikroskop (Dermatoskop) beurteilen, bei Melasma oft ergänzt durch eine Untersuchung mit Wood-Licht. Flecken, die sich in Form, Farbe oder Größe verändern, unregelmäßig begrenzt sind oder bluten, müssen auf Hautkrebs untersucht werden. Ein Laser darf verdächtige Läsionen wie eine Lentigo maligna nicht „wegbehandeln“, weil dadurch eine Krebsvorstufe verschleiert werden kann.
Behandlung ohne Laser
Grundlage jeder Behandlung ist konsequenter Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor; bei Melasma helfen getönte Präparate mit Eisenoxiden, die auch sichtbares Licht abhalten. Äußerlich eingesetzt werden aufhellende Wirkstoffe wie Azelainsäure, Niacinamid, Tranexamsäure, Vitamin C, Arbutin oder Retinoide. Das stärkste klassische Mittel, Hydrochinon, ist in der EU in Kosmetika nicht erlaubt und nur als ärztlich verordnetes Arzneimittel erhältlich, oft in Kombination mit einem Retinoid und einem Kortikoid. Chemische Peelings, etwa mit Glykolsäure, können oberflächliches Pigment lösen. Bei schwerem Melasma wird Tranexamsäure manchmal auch als Tablette eingesetzt; das ist eine nicht zugelassene Anwendung und setzt eine Prüfung des Thromboserisikos voraus.
Laser- und Lichtbehandlung
Pigmentlaser geben sehr kurze, energiereiche Lichtimpulse ab, die Melanin gezielt erhitzen und zerkleinern; die Bruchstücke werden vom Körper abgebaut oder mit kleinen Krusten abgestoßen. Eingesetzt werden gütegeschaltete Laser (zum Beispiel Nd:YAG mit 532 oder 1064 Nanometern, Rubin- oder Alexandritlaser), Pikosekundenlaser und fraktionierte Laser. Die intensiv gepulste Lichttherapie (IPL) ist kein Laser, wird aber ebenfalls bei Altersflecken genutzt.
- Altersflecken sprechen oft schon nach ein bis zwei Sitzungen gut an.
- Melasma ist schwierig: Laser kommen erst infrage, wenn Cremes und Sonnenschutz nicht ausreichen. Das Ergebnis hält häufig nicht dauerhaft, und eine zu energiereiche Behandlung kann das Melasma verschlimmern.
- Postinflammatorische Hyperpigmentierung bessert sich oft mit Zeit und Sonnenschutz; Laser werden zurückhaltend eingesetzt.
- Bei Vitiligo wird kein Pigmentlaser, sondern unter anderem ein Excimer-Laser mit UV-Licht verwendet, um die Repigmentierung anzuregen.
Bei dunkleren Hauttypen (Fitzpatrick IV bis VI) ist das Risiko für Nachdunkeln oder helle Flecken höher. Längere Wellenlängen, niedrige Energie und eine Probebehandlung an einer kleinen Stelle senken dieses Risiko.
Vorbereitung vor der Laserbehandlung
- vier Wochen vorher konsequent Sonne, Solarium und Selbstbräuner meiden; täglich Lichtschutzfaktor 50
- reizende Wirkstoffe wie Retinoide, Fruchtsäuren und hochdosiertes Vitamin C einige Tage vorher pausieren, nach Absprache
- alle Medikamente angeben, besonders lichtempfindlich machende (zum Beispiel einige Antibiotika) und Isotretinoin
- bei Neigung zu Lippenherpes vor Behandlungen im Gesicht über eine vorbeugende Virustherapie sprechen
- bei dunklerer Haut oder Melasma manchmal eine Vorbehandlung mit aufhellenden Cremes
Nachpflege
- Kühlen in den ersten Stunden, milde Reinigung ohne Reiben
- Krusten und Schorf nicht abkratzen; sie fallen meist nach ein bis zwei Wochen von selbst ab
- barrierestärkende Pflege, zum Beispiel mit Ceramiden oder Dexpanthenol; nach abtragenden Lasern nach Anweisung fettende Wundpflege
- mindestens vier bis acht Wochen strikter Sonnenschutz mit Lichtschutzfaktor 50, bei Melasma dauerhaft
- einige Tage keine Sauna, kein Sport mit starkem Schwitzen, kein Peeling
- Wirkstoffe wie Vitamin C, Retinoide oder Säuren erst wieder einführen, wenn die Haut vollständig abgeheilt und nicht mehr gerötet ist
Blasen, nässende Stellen, zunehmende Schmerzen oder ein deutliches Nachdunkeln nach einigen Wochen sollten ärztlich kontrolliert werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Pflege und zur Rolle von Vitamin-C-Seren bietet der Artikel Pigmentflecken lasern: Vorbereitung, Nachpflege und Vitamin C.
Risiken und Grenzen
Mögliche Nebenwirkungen sind Rötung, Schwellung, Krusten, vorübergehendes oder dauerhaftes Nachdunkeln (postinflammatorische Hyperpigmentierung), helle Flecken, selten Narben und Infektionen. Gerade bei Melasma sind Rückfälle häufig, weil die Ursachen weiterwirken. Kein Verfahren kann ein dauerhaft fleckenfreies Hautbild garantieren. Behandlungen sollten von entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden; in Deutschland regelt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV), wer Laser an der Haut anwenden darf. Aufhellende Cremes aus unsicheren Quellen können Quecksilber oder starke Kortikoide enthalten und die Haut schädigen.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Hyperpigmentierung, Melasma, Melanozyten, Pikosekundenlaser, Fraktionierter Laser, IPL, Azelainsäure, Tranexamsäure, Niacinamid, Vitamin C, Lichtschutzfaktor (LSF), Chemisches Peeling, Hauttyp, Lentigo maligna, Vitiligo
Quellen
- AWMF-S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut (Reg.-Nr. 013-095), Deutsche Dermatologische Gesellschaft, 2022
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) – Informationen zu Laser- und IPL-Anwendungen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (Regelungen zu Hydrochinon)
- Laser therapy in the treatment of melasma: a systematic review and meta-analysis (PubMed-ID 35122202, 2022)
- Passeron T., Picardo M.: Melasma, a photoaging disorder. Pigment Cell Melanoma Res 2018
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, zahnärztliche oder apothekerliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Stand: Oktober 2026.