Aktinische Keratose: Erkennen, Behandeln, Vorbeugen

Medizin-Lexikon › Aktinische Keratose (Kurzdefinition)

Kurz erklärt: Die aktinische Keratose ist eine durch langjährige Sonneneinstrahlung verursachte Veränderung der Oberhaut. Sie gilt als frühe Form beziehungsweise Vorstufe des Plattenepithelkarzinoms der Haut, einer Form des hellen Hautkrebses. Die meisten aktinischen Keratosen entwickeln sich nicht weiter, ein Teil kann aber in einen invasiven Hautkrebs übergehen. Deshalb werden sie in der Regel behandelt und regelmäßig kontrolliert.

Ursachen und Risikofaktoren

Ursache ist die über Jahrzehnte gesammelte UV-Strahlung, die das Erbgut der Hautzellen schädigt. Betroffen sind vor allem Stellen, die viel Sonne abbekommen: Glatze und Kopfhaut, Stirn, Nase, Ohren, Unterlippe, Handrücken und Unterarme. Ein erhöhtes Risiko haben Menschen mit heller Haut, höherem Alter, viel Arbeit oder Freizeit im Freien und Menschen mit dauerhaft unterdrücktem Immunsystem, etwa nach einer Organtransplantation. Häufig ist nicht nur eine einzelne Stelle verändert, sondern ein ganzes sonnengeschädigtes Hautfeld mit sichtbaren und noch unsichtbaren Veränderungen.

Wie sieht eine aktinische Keratose aus?

Typisch sind raue, schuppige Stellen, die sich oft besser tasten als sehen lassen, wie Sandpapier. Sie können hautfarben, rötlich oder bräunlich sein und sind meist wenige Millimeter bis etwa einen Zentimeter groß. Manche verhornen stark. An der Unterlippe zeigt sich die entsprechende Veränderung als schuppige, raue Lippe (Cheilitis actinica). Warnzeichen für einen Übergang in einen invasiven Krebs sind ein knotiges Wachstum, Verhärtung, Schmerzen, Blutungen oder rasches Größerwerden.

Diagnose

Die Hautärztin oder der Hautarzt erkennt aktinische Keratosen meist durch Betrachten, Tasten und die Untersuchung mit dem Dermatoskop. Bei unklaren, verdickten oder schnell wachsenden Stellen und bei fehlendem Ansprechen auf eine Behandlung wird eine Gewebeprobe entnommen, um ein Plattenepithelkarzinom oder andere Hautkrebsformen auszuschließen.

Behandlung

Die Wahl richtet sich nach Anzahl, Lage und Dicke der Veränderungen sowie nach Wunsch und Gesundheitszustand der Betroffenen:

  • Einzelne Stellen: Vereisung mit flüssigem Stickstoff, Abtragen mit dem scharfen Löffel oder Laser.
  • Feldtherapie für größere sonnengeschädigte Areale: Cremes oder Lösungen mit 5-Fluorouracil, Imiquimod oder Diclofenac, die über Wochen nach Plan aufgetragen werden, oder die photodynamische Therapie, bei der eine lichtempfindlich machende Creme mit Licht aktiviert wird, auch als Tageslicht-Variante.

Starke Hautreaktionen mit Rötung, Krusten und Brennen sind bei vielen Feldtherapien erwünscht und vorübergehend, können aber belasten. Neue aktinische Keratosen entstehen häufig, daher sind wiederholte Behandlungen üblich.

Vorsorge und Berufskrankheit

Die wichtigste Vorbeugung ist konsequenter Sonnenschutz: Mittagssonne meiden, Schatten, Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrschutz, Kleidung und ergänzend Sonnenschutzmittel. Wer aktinische Keratosen hatte, sollte die Haut regelmäßig hautärztlich kontrollieren lassen. Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Bei Menschen, die beruflich viel im Freien arbeiten, können multiple aktinische Keratosen oder ein Plattenepithelkarzinom als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden; ein Verdacht sollte der Unfallversicherung gemeldet werden. Die Behandlung ist eine Leistung der Krankenkassen.

Verwandte Begriffe im Lexikon

Plattenepithelkarzinom, Cheilitis actinica, UV-Strahlung, Hautkrebs-Screening, Photodynamische Therapie, Fluorouracil, Imiquimod, Kryotherapie, Dermatoskopie

Quellen

  • Leitlinienprogramm Onkologie (AWMF, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe): S3-Leitlinie Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut
  • Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs
  • Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), Anlage 1, Nr. 5103: Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krebsfrüherkennungs-Richtlinie – Hautkrebs-Screening

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, zahnärztliche oder apothekerliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Stand: Oktober 2026.