Medizin-Lexikon › Muttermal (Kurzdefinition)
Kurz erklärt: Muttermale, auch Leberflecken oder Pigmentmale genannt (fachlich melanozytäre Nävi), sind gutartige Ansammlungen pigmentbildender Zellen in der Haut. Fast jeder Mensch hat welche. Die allermeisten bleiben lebenslang harmlos. Wichtig ist, Veränderungen zu bemerken, weil sich schwarzer Hautkrebs (Melanom) selten aus einem Muttermal entwickelt oder ihm ähnlich sehen kann.
Wie entstehen Muttermale?
Muttermale können angeboren sein oder im Laufe des Lebens entstehen, vor allem in Kindheit und Jugend. Wie viele sich bilden, hängt von erblicher Veranlagung, Hauttyp und der Menge an UV-Strahlung ab, besonders von Sonnenbränden im Kindesalter. Im höheren Alter werden manche Muttermale blasser oder verschwinden. Neben gewöhnlichen Muttermalen gibt es Sonderformen wie angeborene (kongenitale) Nävi, blaue Nävi oder den Spitz-Nävus bei Kindern. Andere braune Flecken wie Alterswarzen oder Sonnenflecken sind keine Muttermale im engeren Sinn.
Woran erkennt man auffällige Muttermale?
Eine einfache Orientierung bietet die ABCDE-Regel:
- A – Asymmetrie: ungleichmäßige Form
- B – Begrenzung: unscharfe, ausgefranste oder gezackte Ränder
- C – Colour (Farbe): mehrere Farbtöne, etwa braun, schwarz, rot, grau oder blau
- D – Durchmesser: größer als etwa fünf Millimeter
- E – Entwicklung: Veränderungen in Größe, Form, Farbe oder Höhe
Auch ein Muttermal, das anders aussieht als alle anderen („hässliches Entlein“), juckt, blutet oder nässt, sollte hautärztlich angesehen werden. Die Regel ersetzt keine Untersuchung: Nicht jedes auffällige Mal ist bösartig, und nicht jedes Melanom erfüllt die Kriterien.
Wer hat ein erhöhtes Risiko?
Ein erhöhtes Melanomrisiko haben Menschen mit sehr vielen Muttermalen, mit mehreren unregelmäßigen (atypischen oder dysplastischen) Nävi, mit großen angeborenen Muttermalen, mit heller, sonnenempfindlicher Haut, mit Melanomen in der Familie oder in der eigenen Vorgeschichte und nach häufigen Sonnenbränden oder Solariennutzung. Für sie sind regelmäßige hautärztliche Kontrollen in individuell festgelegten Abständen sinnvoll.
Untersuchung und Hautkrebs-Screening
Bei der Untersuchung betrachtet die Hautärztin oder der Hautarzt die gesamte Haut einschließlich Kopfhaut, Fußsohlen und Schleimhäuten. Mit dem Dermatoskop, einer beleuchteten Lupe, werden Strukturen sichtbar, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Bei vielen Muttermalen können Fotoaufnahmen helfen, Veränderungen im Verlauf zu erkennen. Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening; manche Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen an. Zwischen den Terminen ist die Selbstbeobachtung der Haut, gegebenenfalls mit Hilfe eines Spiegels oder einer Vertrauensperson, sinnvoll.
Entfernung
Besteht ein Verdacht auf Bösartigkeit, wird das Muttermal mit einem kleinen Sicherheitsabstand vollständig herausgeschnitten und feingeweblich untersucht. Das ist ein kurzer Eingriff in örtlicher Betäubung. Medizinisch begründete Entfernungen zahlen die Krankenkassen. Muttermale, die aus kosmetischen Gründen oder wegen ständiger Reizung, etwa am Hosenbund, entfernt werden sollen, werden ebenfalls meist herausgeschnitten oder flach abgetragen; rein kosmetische Entfernungen sind Selbstzahlerleistungen. Pigmentierte Male sollten nicht ohne vorherige ärztliche Diagnose gelasert oder vereist werden, weil dann keine Gewebeuntersuchung mehr möglich ist.
Vorbeugen
Konsequenter Sonnenschutz, besonders bei Kindern, verringert die Zahl neu entstehender Muttermale und das Melanomrisiko: Mittagssonne meiden, Schatten, Kleidung und Hut, ergänzend Sonnenschutzmittel, keine Sonnenbrände und kein Solarium.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Melanom, Melanozyten, ABCDE-Regel, Dysplastischer Nävus, Kongenitaler Nävus, Spitz-Nävus, Dermatoskopie, Hautkrebs-Screening, UV-Strahlung
Quellen
- Leitlinienprogramm Onkologie (AWMF, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe): S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Melanoms
- Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krebsfrüherkennungs-Richtlinie – Hautkrebs-Screening
- Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG): Patienteninformationen zu Muttermalen und Hautkrebsvorsorge
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, zahnärztliche oder apothekerliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Stand: Oktober 2026.