Medizin-Lexikon › Laser-Haarentfernung (Kurzdefinition)
Kurz erklärt: Bei der Laser-Haarentfernung wird Licht einer bestimmten Wellenlänge vom Farbstoff Melanin im Haar aufgenommen und in Wärme umgewandelt. Diese Wärme schädigt die Haarwurzel so, dass sie langsamer, dünner oder gar nicht mehr nachwächst. Ziel ist eine langfristige Haarreduktion, keine garantierte vollständige und dauerhafte Haarfreiheit.

Wie funktioniert die Laser-Haarentfernung?
Das Prinzip heißt selektive Photothermolyse: Das Laserlicht soll möglichst nur das pigmentierte Haar und den Haarfollikel erwärmen, während die umgebende Haut geschont wird. Eingesetzt werden vor allem Dioden-, Alexandrit- und Neodym-YAG-Laser, die sich in Wellenlänge und Eindringtiefe unterscheiden. Eine Kühlung der Haut schützt die Oberfläche. Wirksam ist die Behandlung nur bei Haaren in der Wachstumsphase; da nicht alle Haare gleichzeitig wachsen, sind mehrere Sitzungen im Abstand von einigen Wochen nötig. Davon zu unterscheiden ist die Behandlung mit hochenergetischem Blitzlicht (IPL), die kein Laser ist, aber nach einem ähnlichen Prinzip arbeitet.
Für wen ist sie geeignet?
Am besten wirkt die Behandlung bei dunklen, kräftigen Haaren auf heller Haut, weil der Kontrast zwischen Haar und Haut groß ist. Weiße, graue, sehr hellblonde und rote Haare enthalten zu wenig des passenden Pigments und sprechen kaum an. Bei dunkler oder gebräunter Haut steigt das Risiko für Verbrennungen und Pigmentstörungen; hier werden Geräte und Einstellungen mit längerer Wellenlänge gewählt. Bei vermehrter Behaarung durch hormonelle Ursachen, etwa beim PCO-Syndrom, sollte die Ursache ärztlich abgeklärt werden; die Haare können sonst nachwachsen. Auch bei eingewachsenen Barthaaren kann die Behandlung helfen.
Ablauf
Vor der ersten Sitzung werden Haut, Haar und Vorerkrankungen beurteilt, auch lichtempfindlich machende Medikamente werden erfragt. Die Haare werden kurz vorher rasiert, aber nicht ausgerissen oder mit Wachs entfernt, weil der Laser die Haarwurzel erreichen muss. Einige Wochen vorher und nachher sollten Sonnenbad und Solarium gemieden werden. Die Behandlung wird oft als kurzes Stechen oder Schnippen empfunden. Häufig sind etwa sechs bis acht Sitzungen nötig, an manchen Körperstellen mehr, und später gelegentliche Auffrischungen.
Nebenwirkungen und Risiken
- Rötung, Schwellung um die Haarfollikel und Brennen für Stunden bis Tage
- Verbrennungen mit Blasen und Krusten, selten Narben
- vorübergehende oder bleibende Aufhellungen oder Dunkelfärbungen der Haut, vor allem bei dunklerem Hauttyp oder gebräunter Haut
- Haarbalgentzündungen
- paradoxes Haarwachstum: selten wachsen in der Umgebung behandelter Areale mehr Haare
- Augenschäden bei fehlendem Augenschutz; im Bereich der Augen wird deshalb nicht behandelt
Über Muttermalen, Tätowierungen und entzündeter Haut wird nicht gelasert. In Schwangerschaft und Stillzeit wird meist abgeraten, weil dazu kaum Daten vorliegen.
Rechtliche Regeln und Kosten
In Deutschland regelt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), wer Laser- und IPL-Behandlungen durchführen darf. Für die Haarentfernung ist eine nachgewiesene Fachkunde erforderlich; sie darf auch von entsprechend geschultem nichtärztlichem Personal angeboten werden. Die Behandlung ist in aller Regel eine Selbstzahlerleistung. Nur bei Haarwuchs mit Krankheitswert kann die Krankenkasse im Einzelfall auf Antrag Kosten übernehmen.
Wichtig zu wissen
Sinnvoll sind Fragen nach Qualifikation und Fachkunde, Gerätetyp, Probebehandlung an einer kleinen Stelle und dem Vorgehen bei Nebenwirkungen. Versprechen einer vollständig dauerhaften Haarentfernung sind kritisch zu sehen. Geräte für die Anwendung zu Hause sind meist schwächer; auch hier gelten Augenschutz und die Hinweise zum Hauttyp. Alternativen sind Rasur, Enthaarungscremes, Wachs, Epilierer oder die Nadelepilation, mit der auch helle Haare behandelt werden können.
Verwandte Begriffe im Lexikon
IPL, Lasertherapie, Melanin, Hirsutismus, Hypertrichose, PCO-Syndrom, Pseudofollikulitis barbae, Follikulitis, Hyperpigmentierung
Quellen
- Haedersdal M, Gøtzsche PC: Laser and photoepilation for unwanted hair growth. Cochrane Database Syst Rev 2006
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Informationen zu Laser- und IPL-Anwendungen in der Kosmetik und zur NiSV
- AWMF-S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut (Deutsche Dermatologische Gesellschaft u. a.)
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, zahnärztliche oder apothekerliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Stand: November 2026.
