Wer darf lasern? Sicherheit und Recht (NiSV)

Laser und IPL-Geräte werden längst nicht nur in Arztpraxen eingesetzt, sondern auch in Kosmetikstudios. Seit Ende 2020 regelt in Deutschland eine eigene Verordnung, wer welche dieser Anwendungen zu kosmetischen Zwecken durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Regeln und worauf Sie vor einer Behandlung achten können.

Was ist die NiSV?

Die Abkürzung steht für Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Sie beruht auf dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG), wurde 2018 ausgefertigt und gilt in ihren wesentlichen Teilen seit dem 31. Dezember 2020; zuletzt geändert wurde sie 2023. Erfasst sind Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen am Menschen angewendet werden. Dazu gehören neben Lasern und IPL-Geräten auch Ultraschall, Hochfrequenz, Nerven- und Muskelstimulation sowie Magnetfeldanwendungen. Für die medizinische Anwendung, etwa die Lasertherapie eines Feuermals aus medizinischem Anlass, gilt die NiSV nach Auskunft des Bundesumweltministeriums nicht; hier greifen andere Regeln, unter anderem das Medizinprodukte- und das ärztliche Berufsrecht. Den Vollzug übernehmen die Behörden der Bundesländer.

Was ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten?

Nach Paragraf 5 Absatz 2 NiSV dürfen bestimmte Anwendungen mit Lasern und intensiven Lichtquellen nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden. Sinngemäß sind das:

  • ablative Laseranwendungen, also solche, die Gewebe abtragen,
  • Anwendungen, bei denen die Oberhaut als Schutzbarriere verletzt wird,
  • die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen,
  • die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up,
  • Anwendungen, deren Wirkung über die Haut und ihre Anhangsgebilde hinausgeht, zum Beispiel die Reduktion von Fettgewebe.

Der Gedanke dahinter: Bei diesen Verfahren ist das Risiko für Verbrennungen, Narben und Pigmentstörungen höher. Bei Pigmentflecken kommt hinzu, dass vorher sicher ausgeschlossen werden muss, dass es sich um eine bösartige Veränderung wie ein Melanom handelt. Der verbindliche Wortlaut steht in der Verordnung selbst.

Was dürfen Nicht-Ärzte mit Fachkunde?

Anwendungen, die nicht unter den Arztvorbehalt fallen, dürfen auch Personen ohne ärztliche Ausbildung durchführen, etwa Kosmetikerinnen und Kosmetiker. Das Bundesamt für Strahlenschutz nennt als Beispiel die dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL. Seit dem 31. Dezember 2022 müssen diese Anwenderinnen und Anwender jedoch eine Fachkunde nachweisen. Sie wird durch eine geeignete Schulung erworben, deren Inhalte die Verordnung in Modulen festlegt; die Einzelheiten regelt eine gemeinsame Fachkunde-Richtlinie von Bund und Ländern. Wer die Fachkunde durch Schulung erworben hat, muss sie mindestens alle fünf Jahre auffrischen. Für ältere Schulungsnachweise sah die Verordnung Übergangsregelungen vor, die inzwischen ausgelaufen sind. Zusätzlich muss der Betreiber jedes Gerät spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen. Außerdem muss er sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden vorher über Wirkungen, Risiken, Nebenwirkungen und Alternativen beraten werden; das Gespräch wird protokolliert, und die behandelte Person willigt schriftlich ein.

Augenschutz und Laserklassen

Laser werden nach ihrer Gefährlichkeit in Klassen eingeteilt. Geräte in Medizin und Kosmetik gehören meist zu den Klassen 3R, 3B oder 4. Laser der Klasse 4 sind nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz immer gefährlich für Auge und Haut, auch über reflektierte oder gestreute Strahlung. Das Auge ist besonders verletzlich, weil seine Linse das Licht auf der Netzhaut bündelt; mögliche Folgen reichen von kleinen Blutungen bis zum dauerhaften Verlust der Sehschärfe. Daher gilt:

  • Alle Personen im Raum tragen eine zur Wellenlänge passende Laserschutzbrille oder, bei Behandlungen im Gesicht, spezielle Augenschalen.
  • Eine normale Sonnenbrille schützt nicht.
  • Für Laser ab Klasse 3R ist ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter zu bestellen. Diese Qualifikation betrifft den Arbeitsschutz und ersetzt nicht die Fachkunde für die Anwendung am Menschen.

Fragen an die Praxis oder das Studio

  • Wer führt die Behandlung durch, und welche Qualifikation hat diese Person: Approbation und Weiterbildung oder Fachkunde nach NiSV?
  • Fällt meine Behandlung unter den Arztvorbehalt?
  • Wurde die Hautveränderung vorher ärztlich beurteilt, etwa ein Pigmentfleck?
  • Welche Risiken bestehen bei meinem Hauttyp, und was passiert, wenn Nebenwirkungen auftreten?
  • Welcher Augenschutz wird verwendet?
  • Wie viele Sitzungen sind realistisch, und was ist, wenn das Ergebnis nicht wie erwartet ausfällt?

Warnzeichen unseriöser Angebote sind zum Beispiel: Garantien für ein bestimmtes Ergebnis, Druck durch zeitlich befristete Rabatte oder Paketverträge, fehlende Aufklärung und keine schriftliche Dokumentation, Tattoo- oder Pigmententfernung ohne ärztliche Beteiligung, Behandlung frisch gebräunter Haut ohne Rückfrage, kein oder unpassender Augenschutz sowie ausweichende Antworten auf Fragen nach der Qualifikation. Im Zweifel können Sie sich an die zuständige Landesbehörde wenden.

Häufige Fragen

Darf ein Kosmetikstudio Tattoos weglasern?

Nein. Die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up mit Laser oder IPL ist seit dem 31. Dezember 2020 approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung vorbehalten.

Darf eine Kosmetikerin Haare mit dem Laser entfernen?

Ja, die dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL fällt nicht unter den Arztvorbehalt. Seit dem 31. Dezember 2022 ist dafür aber eine nachgewiesene Fachkunde nötig.

Gilt die NiSV auch für Geräte zu Hause?

Die Pflichten der NiSV richten sich an Betreiber, die Anlagen gewerblich oder wirtschaftlich am Menschen anwenden. Für Heimgeräte gelten andere Vorschriften, etwa zur Produktsicherheit. Die Gebrauchsanweisung und der Augenschutz sind dort besonders wichtig.

Dürfen Couperose oder Besenreiser im Studio gelasert werden?

Die Behandlung von Gefäßveränderungen mit Laser oder IPL gehört nach Paragraf 5 Absatz 2 NiSV zu den Anwendungen, die Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind.

Wo kann ich mich beschweren?

Zuständig für die Überwachung der NiSV sind die Behörden der Bundesländer. Welche Stelle das ist, unterscheidet sich je nach Land; Hinweise gibt das Bundesumweltministerium.

Weiterlesen: Übersicht Laser-Medizin · Wie funktioniert ein Laser in der Medizin? · Gefäßlaser · Tattooentfernung · Laser-Haarentfernung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Er ist keine Werbung für bestimmte Behandlungen oder Anbieter und stellt keine Rechtsberatung dar; maßgeblich ist der jeweils gültige Wortlaut der Verordnung.

Quellen