Ohrenkorrektur (Otoplastik): Ablauf und Risiken

Medizin-Lexikon › Otoplastik (Kurzdefinition)

Kurz erklärt: Bei einer Ohrenkorrektur (Otoplastik) werden abstehende oder auffällig geformte Ohrmuscheln operativ angelegt und neu modelliert. Abstehende Ohren sind meist angeboren und gesundheitlich harmlos, können aber, besonders bei Kindern, seelisch belasten. Der Eingriff ist einer der häufigsten in der plastischen Chirurgie bei Kindern, bleibt aber eine Operation mit Risiken.

Ursachen und wann eine Korrektur infrage kommt

Meist fehlt eine Knorpelfalte am Ohr (die sogenannte Anthelixfalte) oder ist zu schwach ausgeprägt, oder die Ohrmuschel ist im Bereich der Muschel vergrößert. Beides führt dazu, dass das Ohr weiter vom Kopf absteht. Die Ohrmuschel ist im Alter von etwa fünf bis sechs Jahren weitgehend ausgewachsen; deshalb wird eine Korrektur oft vor der Einschulung erwogen, sie ist aber in jedem späteren Alter möglich. Wichtig ist, dass der Wunsch vom Kind selbst getragen wird und nicht allein von den Eltern ausgeht. Bei Neugeborenen kann in den ersten Lebenswochen, solange der Knorpel noch sehr weich ist, eine Formung mit speziellen Schienen ohne Operation versucht werden.

Ablauf der Operation

Bei Kindern erfolgt der Eingriff meist in Vollnarkose, bei Jugendlichen und Erwachsenen oft in örtlicher Betäubung. Der Schnitt liegt auf der Rückseite der Ohrmuschel, sodass die Narbe später in der Ohrfalte kaum sichtbar ist. Je nach Befund wird die fehlende Knorpelfalte mit dauerhaften Nähten geformt, der Knorpel vorsichtig geritzt oder ausgedünnt, damit er sich biegen lässt, oder die Ohrmuschel mit Nähten näher an den Kopf gebracht. Häufig werden mehrere Techniken kombiniert. Die Operation dauert pro Seite meist etwa eine Stunde.

Heilung und Verhalten danach

Nach dem Eingriff wird ein Kopfverband angelegt, der nach einigen Tagen durch ein Stirnband ersetzt wird. Dieses wird meist einige Wochen Tag und Nacht und danach noch weitere Wochen nachts getragen, damit die Ohren beim Schlafen nicht umgeknickt werden. Schmerzen, Schwellungen und ein Taubheitsgefühl sind anfangs üblich. Kontaktsportarten und Schwimmen sollten erst nach ärztlicher Freigabe wieder aufgenommen werden. Das endgültige Ergebnis zeigt sich nach einigen Monaten.

Risiken und Komplikationen

  • Bluterguss: zunehmende, oft einseitige Schmerzen in den ersten Tagen können auf eine Nachblutung hindeuten und müssen rasch ärztlich abgeklärt werden, weil ein Bluterguss den Knorpel schädigen kann
  • Wundinfektion, selten eine Entzündung der Knorpelhaut, die schnell behandelt werden muss
  • Asymmetrien, unnatürlich wirkende Formen, zu stark angelegte Ohren
  • erneutes Abstehen, etwa wenn sich Nähte lösen
  • tastbare oder durch die Haut tretende Nähte
  • verdickte oder wulstige Narben bis zu Keloiden
  • Gefühlsstörungen und Kälteempfindlichkeit der Ohren

Kosten und Krankenkasse

Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Ohrenkorrektur bezahlt, wird im Einzelfall entschieden. Bei Kindern und ausgeprägten Fehlbildungen wird ein Antrag vor der Operation häufiger bewilligt als bei Erwachsenen, bei denen der Eingriff meist als ästhetisch gilt und selbst bezahlt wird. Ein ärztliches Attest und gegebenenfalls Fotos unterstützen den Antrag. Bei Komplikationen nach rein ästhetischen Eingriffen kann die Kasse Versicherte nach § 52 SGB V an den Kosten beteiligen.

Wichtig zu wissen

Vor der Entscheidung sind ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit einer Fachärztin oder einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie oder für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, realistische Erwartungen und eine Bedenkzeit wichtig. Bei Kindern sollten Eltern auf die Wünsche und die Belastung des Kindes achten. Nicht-operative Alternativen gibt es nach der Neugeborenenzeit kaum; Kleber oder Klebebänder können das Aussehen vorübergehend verändern, aber nicht dauerhaft korrigieren.

Verwandte Begriffe im Lexikon

Ohrmuschel, Knorpel, Narbe, Keloid, Hämatom, Wundheilung, Narkose, Lokalanästhesie

Quellen

  • Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC): Patienteninformationen zur Ohrenkorrektur
  • American Society of Plastic Surgeons (ASPS): Ear Surgery (Otoplasty) – Patient Information
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 27 Krankenbehandlung
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, zahnärztliche oder apothekerliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Stand: Oktober 2026.