Bleaching (Zahnaufhellung): Methoden und Risiken

Medizin-Lexikon › Bleaching (Kurzdefinition)

Kurz erklärt: Beim Bleaching werden verfärbte Zähne mit sauerstoffabgebenden Wirkstoffen aufgehellt, meist auf Basis von Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid. Es eignet sich vor allem für natürliche Zähne mit altersbedingten oder durch Genussmittel verursachten Verfärbungen. Füllungen, Kronen und Veneers hellt es nicht auf.

Wie wirkt Bleaching?

Zahnverfärbungen entstehen außen durch Beläge und Farbstoffe aus Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak oder innen im Zahn, etwa durch Alterung, abgestorbene Nerven, Verletzungen, bestimmte Medikamente in der Kindheit oder zu viel Fluorid während der Zahnentwicklung. Oberflächliche Beläge lassen sich oft schon durch eine professionelle Zahnreinigung entfernen. Beim Bleaching dringt Peroxid in Schmelz und Dentin ein und zerlegt Farbstoffmoleküle so, dass sie weniger Licht absorbieren. Das Ergebnis hängt von der Art der Verfärbung ab: Gelbliche Töne sprechen meist gut an, graue oder fleckige Verfärbungen schlechter.

Methoden

  • Praxis-Bleaching (In-Office): Ein höher konzentriertes Gel wird in der Zahnarztpraxis aufgetragen, das Zahnfleisch wird zuvor abgedeckt. Lampen oder Licht bringen nach heutiger Datenlage keinen eindeutigen Zusatznutzen.
  • Home-Bleaching: Mit individuell angefertigten Kunststoffschienen und niedriger dosiertem Gel zu Hause über mehrere Tage bis Wochen, unter zahnärztlicher Kontrolle.
  • Internes Bleaching: Bei einem wurzelbehandelten, dunkel gewordenen Einzelzahn wird das Bleichmittel ins Zahninnere eingebracht.
  • Frei verkäufliche Produkte wie Streifen oder Zahnpasten enthalten nur geringe Peroxidmengen und wirken entsprechend begrenzt; „Whitening“-Zahnpasten entfernen vor allem oberflächliche Verfärbungen.

Rechtlicher Rahmen

Nach EU-Kosmetikrecht dürfen Zahnaufhellungsprodukte mit mehr als 0,1 % bis höchstens 6 % Wasserstoffperoxid (frei oder aus Carbamidperoxid freigesetzt) nur an Zahnärztinnen und Zahnärzte abgegeben werden. Die erste Anwendung muss in der Praxis oder unter direkter zahnärztlicher Aufsicht erfolgen; danach kann die Behandlung zu Hause fortgesetzt werden. Für Personen unter 18 Jahren sind solche Produkte nicht vorgesehen. Bleaching-Angebote in Kosmetikstudios mit höheren Konzentrationen sind damit nicht vereinbar.

Nebenwirkungen und Risiken

  • vorübergehende Überempfindlichkeit der Zähne auf Kälte oder Wärme, häufig und meist nach wenigen Tagen abklingend
  • Reizungen oder weißliche Verätzungen des Zahnfleischs, wenn Gel darauf gelangt
  • sichtbare Farbunterschiede zu Füllungen oder Kronen, die anschließend unter Umständen erneuert werden müssen
  • bei internem Bleaching selten Auflösungsprozesse an der Zahnwurzel (externe Resorption)

Vor einem Bleaching sollten Karies, undichte Füllungen und Zahnfleischentzündungen behandelt sein. Freiliegende Zahnhälse und Risse im Schmelz erhöhen die Empfindlichkeit. In Schwangerschaft und Stillzeit wird zur Zurückhaltung geraten.

Haltbarkeit, Alternativen und Kosten

Die Aufhellung hält meist Monate bis wenige Jahre und lässt durch Genussmittel nach; Auffrischungen sind möglich, sollten aber nicht übertrieben werden. Bei Verfärbungen, die sich nicht bleichen lassen, oder bei gleichzeitigen Formkorrekturen kommen Kompositaufbauten, Veneers oder Kronen infrage, die allerdings Zahnsubstanz kosten können. Bleaching ist eine rein ästhetische Leistung, die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Ein Aufklärungsgespräch zu realistischen Ergebnissen und eine vorherige Untersuchung sind sinnvoll.

Verwandte Begriffe im Lexikon

Wasserstoffperoxid, Zahnverfärbung, Zahnschmelz, Dentin, Dentinhypersensibilität, Professionelle Zahnreinigung, Veneers, Zahnkrone, Wurzelbehandlung

Quellen

  • Richtlinie 2011/84/EU des Rates zur Änderung der Kosmetikrichtlinie (Zahnaufhellungsprodukte); Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Anhang III
  • Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ): Patienteninformationen zur Zahnaufhellung
  • Scientific Committee on Consumer Products (SCCP): Opinion on hydrogen peroxide, in its free form or when released, in oral hygiene products and tooth whitening products (2007)
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Patienteninformation Zahnaufhellung

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, zahnärztliche oder apothekerliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Stand: Oktober 2026.